Bei Autismus und ADHS geht es beim Pflegegrad nicht um körperliche Pflege, sondern um die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Genau das wird oft unterschätzt, sowohl von Eltern als auch von Gutachtern.
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Auch Kinder mit Autismus oder ADHS ohne körperliche Einschränkung können einen Pflegegrad erhalten. Entscheidend ist nicht die Diagnose allein, sondern wie stark die Selbstständigkeit im Alltag beeinträchtigt ist: wie viel Anleitung, Struktur und Beaufsichtigung dein Kind im Vergleich zu gleichaltrigen Kindern zusätzlich braucht.
Die Begutachtung bewertet sechs Lebensbereiche (Module). Bei neurodivergenten Kindern sind besonders diese Module oft stärker betroffen, als Eltern selbst einschätzen:
Viele Eltern neigen dazu, im Gespräch mit dem Gutachter zu beschreiben, wie gut ihr Kind an guten Tagen zurechtkommt, aus Stolz oder aus Gewohnheit, die Stärken zu betonen. Genau das kann den Pflegegrad unrealistisch niedrig ausfallen lassen. Wichtiger ist, die tatsächliche, oft unsichtbare Kompensationsarbeit sichtbar zu machen: wie viel Anleitung, Erinnerung und Beaufsichtigung im Hintergrund täglich nötig ist, damit der Alltag überhaupt funktioniert.
Eine Ablehnung oder ein zu niedrig eingestufter Pflegegrad ist kein Endpunkt. Ein Widerspruch ist innerhalb von vier Wochen nach Bescheid möglich und lohnt sich besonders dann, wenn im Gutachten Alltagssituationen fehlen oder unterschätzt wurden.
Calma erklärt Schritt für Schritt, wie du den Pflegegradantrag stellst, das Pflegetagebuch führst und dich auf die Begutachtung vorbereitest.
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