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Recht · Schule

Schulbegleitung beantragen: der Weg Schritt für Schritt

Wenn dein Kind im Unterricht mehr Unterstützung braucht, als die Schule leisten kann, kann eine Schulbegleitung helfen. Beantragen musst du sie meist selbst, die Schule kann sie nur anregen.

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Die Kernbotschaft zuerst

Schulbegleitung ist keine Gefälligkeit der Schule, sondern eine Leistung, auf die dein Kind einen Anspruch haben kann. Bezahlt wird sie nicht von der Schule, sondern meist vom Jugendamt oder vom Träger der Eingliederungshilfe. Je nach Region heißt sie auch Schulassistenz, Integrationshilfe oder Teilhabeassistenz. Gemeint ist in der Regel dasselbe: eine Person, die deinem Kind hilft, am Schulalltag teilzunehmen.

Wer zuständig ist

  • Jugendamt: wenn die Unterstützung wegen einer seelischen Behinderung oder einer drohenden seelischen Behinderung nötig ist (§ 35a SGB VIII). Bei Autismus und ADHS ohne geistige Behinderung ist das der häufigste Weg.
  • Träger der Eingliederungshilfe: wenn zusätzlich oder vorrangig eine geistige oder körperliche Behinderung vorliegt. Welche Behörde das ist, unterscheidet sich je nach Bundesland, teilweise ist es das Sozialamt.

Du musst das nicht vorab perfekt klären. Geht dein Antrag bei der falschen Stelle ein, muss diese innerhalb von zwei Wochen prüfen, ob sie zuständig ist, und ihn sonst unverzüglich weiterleiten. Tut sie das nicht, bleibt sie für die Entscheidung zuständig.

Was das Jugendamt prüft

Die Diagnose allein reicht nicht aus. Bei einem Antrag nach § 35a müssen zwei Dinge zusammenkommen:

  • Die seelische Gesundheit weicht wahrscheinlich länger als sechs Monate vom alterstypischen Zustand ab. Das bestätigt eine fachärztliche oder psychotherapeutische Stellungnahme, zum Beispiel aus der Kinder- und Jugendpsychiatrie.
  • Die Teilhabe ist dadurch beeinträchtigt oder eine solche Beeinträchtigung droht. Das beurteilt das Jugendamt selbst.

Beschreibe deshalb nicht nur, was dein Kind hat, sondern was im Schulalltag konkret nicht klappt und was das für dein Kind bedeutet.

So stellst du den Antrag

  • Schriftlich stellen: Gib den Antrag am besten persönlich ab und lass dir den Eingang auf einer Kopie bestätigen.
  • Diagnose beilegen: Arztbericht oder Stellungnahme. Fehlt noch etwas, stell den Antrag trotzdem und reiche es nach.
  • Bericht der Schule einholen: Bitte die Schule, konkret zu beschreiben, in welchen Situationen dein Kind Hilfe braucht und was sie selbst schon versucht hat.
  • Alltag dokumentieren: Notiere typische Situationen: Übergänge, Pausen, Gruppenarbeit, Rückzug, Konflikte. Beispiele überzeugen mehr als allgemeine Beschreibungen.
So kannst du anfangen
„Hiermit beantrage ich für mein Kind [Name, Geburtsdatum], Schüler:in der [Schule, Klasse], Eingliederungshilfe in Form einer Schulbegleitung ab dem [Datum]. Bei meinem Kind wurde [Diagnose] festgestellt. Ohne Unterstützung kann es am Unterricht nur eingeschränkt teilnehmen, zum Beispiel [zwei konkrete Situationen]. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Antrags schriftlich.“

Welche Fristen gelten

Ist die Behörde zuständig und braucht kein Gutachten, soll sie innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang entscheiden. Braucht sie ein Gutachten, soll die Entscheidung innerhalb von zwei Wochen nach dessen Vorliegen fallen. Hörst du länger nichts, frag schriftlich nach dem Stand und halte das Datum fest.

Müssen Eltern etwas dazuzahlen?

Bei ambulanten Leistungen der Jugendhilfe fällt kein Kostenbeitrag an, das gilt auch für die Schulbegleitung. An allgemeinbildenden und weiterführenden Schulen ist sie auch in der Eingliederungshilfe kostenfrei. Nur an beruflichen Schulen kann in der Eingliederungshilfe ein Beitrag je nach Einkommen und Vermögen anfallen.

Wenn der Antrag abgelehnt wird

  • Widerspruch einlegen: Das ist kostenlos und geht ohne Anwalt. Die Frist steht unten im Bescheid, meist beträgt sie einen Monat. Unser kostenloser Widerspruchs-Rechner zeigt dir den stärksten Ansatzpunkt.
  • Bei großer Dringlichkeit: Ein Eilverfahren beim Gericht ist möglich, wenn dein Kind die Hilfe sofort braucht. Lass dich dazu vorher beraten.
  • Nicht auf eigene Faust starten: Eine selbst organisierte und vorgestreckte Begleitung wird nicht automatisch erstattet. Sprich das erst mit einer Beratungsstelle oder einer Anwältin ab.

Nach der Bewilligung

Eine Schulbegleitung wird oft nur befristet bewilligt und regelmäßig überprüft. Merk dir das Enddatum und stell den Folgeantrag rechtzeitig. Halte außerdem fest, was sich verbessert hat und wo die Hilfe weiter nötig ist. Dass die Schulbegleitung wirkt, heißt nämlich nicht, dass sie überflüssig geworden ist.

Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Kostenlos und unabhängig berät dich die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB), die es bundesweit gibt.

Quellen: betanet: Schulbegleitung, § 35a SGB VIII, § 14 SGB IX.
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Häufige Fragen

Kann die Schule eine Schulbegleitung beantragen?
Die Schule kann sie vorschlagen und mit einem Bericht unterstützen. Den Antrag stellen in der Regel die Eltern oder volljährige Schülerinnen und Schüler.
Reicht eine Autismus- oder ADHS-Diagnose aus?
Die Diagnose ist wichtig, reicht aber allein nicht. Zusätzlich muss die Teilhabe deines Kindes beeinträchtigt sein oder eine Beeinträchtigung drohen. Deshalb zählen konkrete Beispiele aus dem Schulalltag.
Was kostet eine Schulbegleitung die Eltern?
Über das Jugendamt nichts. Auch in der Eingliederungshilfe ist sie an allgemeinbildenden und weiterführenden Schulen kostenfrei. An beruflichen Schulen kann dort ein Beitrag anfallen.