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Recht · Therapie

Autismustherapie: Wer zahlt und wie du sie beantragst

Die Diagnose ist da, und die nächste Frage lautet: Wer bezahlt die Therapie? Die Antwort ist oft nicht die Krankenkasse, und genau das wissen viele Eltern anfangs nicht.

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Die Kernbotschaft zuerst

Spezialisierte Autismustherapie läuft in der Regel über die Eingliederungshilfe, also über das Jugendamt oder den Träger der Eingliederungshilfe, nicht über die Krankenkasse. Der Antrag kann formlos sein. Stell ihn früh, auch wenn du noch keinen Therapieplatz hast, denn viele Therapiezentren führen Wartelisten.

Wer wofür zuständig ist

  • Jugendamt: bei seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung (§ 35a SGB VIII). Das betrifft meist autistische Kinder ohne geistige Behinderung.
  • Träger der Eingliederungshilfe: häufig das Sozialamt oder eine andere Behörde, wenn eine geistige oder körperliche Behinderung vorliegt.
  • Kinder vor der Einschulung: Hier unterscheiden sich die Zuständigkeiten je nach Bundesland. Frag beim Jugendamt, beim Sozialamt oder bei einer Frühförderstelle nach.
  • Krankenkasse: Sie bezahlt medizinische Behandlung, zum Beispiel ärztliche Termine und verordnete Maßnahmen. Sprich mit der Kinderarztpraxis darüber, ob etwa Ergotherapie, Logopädie oder Psychotherapie für dein Kind sinnvoll sind. Das kann parallel zur Autismustherapie laufen.

Wenn du nicht weißt, wohin: Stell den Antrag dort, wo du es für am wahrscheinlichsten hältst. Eine unzuständige Stelle muss innerhalb von zwei Wochen prüfen und den Antrag sonst unverzüglich weiterleiten.

So stellst du den Antrag

  • Diagnose bereithalten: Du brauchst einen fachärztlichen Bericht mit der Autismus-Diagnose. Das Jugendamt holt außerdem eine fachliche Stellungnahme ein. Frag nach, ob ein vorhandener Bericht dafür genügt.
  • Formlos schreiben: Post oder E-Mail genügt je nach Amt. Schriftlich ist wichtig, damit das Datum feststeht.
  • Alltag beschreiben: Wo braucht dein Kind Hilfe, in der Schule, in der Familie, in Kontakten? Welche Teilhabe fehlt? Das Amt entscheidet nicht allein nach der Diagnose.
  • Therapiezentrum nennen: Wenn du schon eines im Blick hast, gib es an und erkundige dich dort, welche Unterlagen sie brauchen.
So kannst du anfangen
„Hiermit beantrage ich für mein Kind [Name, Geburtsdatum] Eingliederungshilfe in Form einer ambulanten Autismustherapie. Der fachärztliche Bericht vom [Datum] liegt bei. Unser Kind ist im Alltag vor allem in folgenden Bereichen eingeschränkt: [zwei bis drei Beispiele]. Bitte bestätigen Sie den Eingang und teilen Sie mir mit, welche Unterlagen Sie noch benötigen.“

Fristen und Kosten

Die Behörde soll innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang entscheiden, wenn kein Gutachten nötig ist. Mit Gutachten soll die Entscheidung innerhalb von zwei Wochen nach dessen Vorliegen fallen.

Ambulante Leistungen der Jugendhilfe sind für Eltern grundsätzlich beitragsfrei. Läuft die Therapie über einen anderen Träger, kann es auf die Art der Leistung ankommen. Frag gezielt nach, ob euer Einkommen eine Rolle spielt, und lass dir die Antwort schriftlich geben. Gerichte haben in Einzelfällen zugunsten der Familien entschieden, etwa dass Therapie als Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung unabhängig vom Einkommen der Eltern übernommen werden kann, oder dass ein Jugendamt auch ohne Vereinbarung mit dem Anbieter zahlen musste.

Wenn der Antrag abgelehnt wird

Lege fristgerecht Widerspruch ein, die Frist steht unten im Bescheid und beträgt meist einen Monat. Der Widerspruchs-Rechner kann dir beim Einstieg helfen. Beginne eine Therapie nicht auf eigene Rechnung, ohne das vorher mit einer Beratungsstelle oder Anwältin geklärt zu haben. Sonst kann es passieren, dass du auf den Kosten sitzen bleibst.

Eine gute Therapie erkennen

Das Ziel ist nicht, dass dein Kind weniger autistisch wirkt. Es geht um Lebensqualität, Teilhabe und weniger Belastung für alle. Diese Fragen kannst du beim Erstgespräch stellen:

  • Welche Ziele verfolgen Sie, und wie sprechen Sie diese mit uns und unserem Kind ab?
  • Wie werden wir als Eltern eingebunden?
  • Was passiert, wenn unser Kind etwas nicht möchte oder überfordert ist?
  • Wird eher Anpassung trainiert, oder bekommt unser Kind passende Hilfen für seinen Alltag?

Was du in der Wartezeit tun kannst

  • Lass dich auf mehrere Wartelisten setzen und frag regelmäßig nach
  • Prüfe Leistungen, die schneller gehen könnten: Pflegegrad, Nachteilsausgleich oder Schulbegleitung
  • Such dir Unterstützung für dich: Elterntraining, Selbsthilfegruppen oder eine Beratungsstelle
Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Zuständigkeiten unterscheiden sich regional. Kostenlos und unabhängig berät dich die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB).

Quellen: gesundheitsinformation.de (IQWiG), § 35a SGB VIII, § 14 SGB IX, Bericht zum Urteil Grundschülerin, Fachartikel zur Kostenübernahme.
Bis der Therapieplatz frei ist

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Häufige Fragen

Zahlt die Krankenkasse die Autismustherapie?
Spezialisierte Autismustherapie läuft in der Regel nicht über die Krankenkasse, sondern über die Eingliederungshilfe. Die Krankenkasse bezahlt medizinische Behandlung, etwa verordnete Maßnahmen.
Brauche ich für den Antrag schon einen Therapieplatz?
Nicht zwingend. Du kannst den Antrag früh stellen und das Zentrum nachreichen. Frag trotzdem schon bei Therapiezentren nach, weil dort oft Wartelisten bestehen.
Müssen wir die Therapie aus eigener Tasche mitbezahlen?
Ambulante Jugendhilfe ist grundsätzlich beitragsfrei. Bei anderen Trägern kommt es auf die Leistung an. Frag beim Amt gezielt nach und lass dir die Antwort schriftlich geben.