Die Kernbotschaft zuerst
Pflegegeld, Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege sind drei getrennte Leistungen. Wer nur das Pflegegeld bekommt, lässt womöglich Geld liegen. Der Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege sollen dafür sorgen, dass du auch mal Pause machen kannst, und das ist kein Luxus. Alle Beträge in diesem Artikel gelten für 2026.
Der Entlastungsbetrag: 131 € im Monat
- Wer ihn bekommt: Kinder und Erwachsene mit Pflegegrad 1 bis 5, die zuhause gepflegt werden. Einen eigenen Antrag brauchst du dafür nicht.
- Wofür er gilt: für Angebote zur Unterstützung im Alltag, zum Beispiel Alltagsbegleitung, Betreuungsgruppen oder Hilfe im Haushalt.
- Wichtige Bedingung: Das Angebot muss nach dem Recht deines Bundeslandes anerkannt sein. Frag vor dem ersten Termin bei der Pflegekasse nach, ob ein Anbieter zugelassen ist.
- Wie du das Geld bekommst: Meist zahlst du zuerst selbst und reichst die Belege bei der Pflegekasse ein. Viele Anbieter rechnen auch direkt ab, wenn du eine Abtretungserklärung unterschreibst. Lass dir dann regelmäßig zeigen, was abgerechnet wurde.
- Ansparen: Nicht genutzte Beträge wandern innerhalb des Jahres weiter. Nach heutigem Recht kannst du Reste noch bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen.
Die Verhinderungspflege: wenn jemand anderes übernimmt
Verhinderungspflege, auch Ersatzpflege genannt, gibt es ab Pflegegrad 2. Sie greift, wenn du als Pflegeperson verhindert bist, etwa bei Krankheit, einem eigenen Arzttermin oder im Urlaub. Seit Juli 2025 teilen sich Verhinderungs- und Kurzzeitpflege einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 €. Du kannst sie bis zu acht Wochen im Jahr nutzen.
Besonders praktisch für den Alltag: Sie geht auch stundenweise. Bleibt die Vertretung unter acht Stunden am Tag, wird das Pflegegeld nicht gekürzt. So kann jemand dein Kind regelmäßig für ein paar Stunden betreuen, während du zum Arzt gehst oder dich einfach ausruhst. Auch Familienunterstützende Dienste lassen sich darüber abrechnen.
Wer die Vertretung übernehmen darf
- Enge Verwandte und Menschen aus dem Haushalt: Dazu zählen zum Beispiel Großeltern und Geschwister. Für sie zahlt die Pflegekasse pro Jahr höchstens das Doppelte des monatlichen Pflegegelds: 694 € bei Pflegegrad 2, 1.198 € bei Pflegegrad 3, 1.600 € bei Pflegegrad 4 und 1.980 € bei Pflegegrad 5. Zusätzliche Kosten wie Fahrtkosten können mit Nachweis dazukommen, insgesamt bis zum Jahresbetrag.
- Andere Personen und Dienste: Für die Nachbarin, eine Freundin, eine entferntere Verwandte oder einen Pflegedienst gilt der volle Jahresbetrag von bis zu 3.539 €.
Frist bis Jahresende
Seit 2026 können Kosten für Verhinderungspflege nur noch bis zum Ende des Folgejahres abgerechnet werden.
Kosten aus 2025 müssen also bis zum 31. Dezember 2026 bei der Pflegekasse eingereicht sein. Früher waren bis zu vier Jahre rückwirkend möglich.
So rechnest du die Verhinderungspflege ab
- Der Antrag ist formlos möglich, viele Pflegekassen bieten auch ein eigenes Formular an, online oder per App.
- Gib an, in welchem Zeitraum die Vertretung stattfand und wer sie übernommen hat. Bei Fahrtkosten legst du Belege bei.
- Bewahre eine Kopie auf und notiere, wann du den Antrag abgeschickt hast.
- Vorsicht bei Abtretungen: Wenn ein Dienst direkt abrechnet, kannst du womöglich nicht mehr frei über den Betrag verfügen. Frag nach, bevor du unterschreibst.
Was sich 2027 ändern könnte
Die geplante Pflegereform würde diese Leistungen deutlich umbauen. Statt des Entlastungsbetrags soll es ein Sozialraumbudget geben, unter 25 Jahren bis zu 300 € im Monat, aber erst ab Pflegegrad 2 und ohne Ansparen. Der gemeinsame Jahresbetrag soll entfallen. Beschlossen ist das noch nicht. Alle Details stehen in unserem Artikel zur Pflegereform 2027. Plane deshalb so, dass ihr die Beträge von 2026 möglichst noch in diesem Jahr nutzt.